{"id":52,"date":"2024-04-25T19:15:58","date_gmt":"2024-04-25T17:15:58","guid":{"rendered":"https:\/\/www.radio-bewertung.de\/?page_id=52"},"modified":"2024-04-25T19:15:58","modified_gmt":"2024-04-25T17:15:58","slug":"rechtliches-zur-bewertung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.radio-bewertung.de\/index.php\/rechtliches-zur-bewertung\/","title":{"rendered":"Rechtliches zur Bewertung"},"content":{"rendered":"\n<p>Sich hier gefunden, negativ bewertet &amp; Wut im Bauch?<br>Erst <strong>hier den folgenden Text zuende<\/strong> <strong>lesen<\/strong>, dann<em> Hirn einschalten<\/em>, <strong>vern\u00fcnfti<\/strong>g <em>\u00fcberlegen<\/em> und <strong><em>erst dann handeln.<\/em><\/strong><br><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Wann der Portalbetreiber f\u00fcr Eintr\u00e4ge haftet<\/h2>\n\n\n\n<p><strong>Hat man eine negative Internet-Bewertung erhalten, kennt man meist die Identit\u00e4t des Bewerters nicht. Praktisch w\u00e4re es, wenn man direkt den Portalbetreiber verantwortlich machen k\u00f6nnte.<\/strong> <br><strong>Ab wann und wof\u00fcr dieser haftet, erkl\u00e4ren wir Ihnen im folgenden Artikel.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das Vorgehgen gegen den Portalbetreiber ist bei negativen Internet-Bewertungen der Regelfall. Wozu sind Portalbetreiber verpflichtet und ab wann haften sie? Zusammenfassend kann man sagen: Der Portalbetreiber muss die Bewertungen nicht vor deren Ver\u00f6ffentlichung pr\u00fcfen. Er ist jedoch zur Einleitung eines Pr\u00fcfverfahren verpflichtet, sobald die Bewertung konkret in Zweifel gezogen wird. Ergibt die Pr\u00fcfung, dass die Bewertung rechtswidrig ist, muss sie vom Portal gel\u00f6scht werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Keine proaktiven Pr\u00fcfpflichten<\/h2>\n\n\n\n<p>Der Betreiber eines Bewertungsportals haftet nicht automatisch f\u00fcr jede ver\u00f6ffentlichte Bewertung. Er ist n\u00e4mlich nicht verpflichtet, die von den Nutzern ver\u00f6ffentlichten Beitr\u00e4ge bzw. Bewertungen vor der Ver\u00f6ffentlichung auf eventuelle Rechtsverletzungen zu \u00fcberpr\u00fcfen. <strong>Eine solche Verpflichtung w\u00fcrde das Gesch\u00e4ftsmodell einer Bewertungsplattform in Frage stellen und ist daher unzumutbar (<a href=\"http:\/\/juris.bundesgerichtshof.de\/cgi-bin\/rechtsprechung\/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;Datum=Aktuell&amp;nr=57743&amp;anz=1&amp;pos=0&amp;Frame=4&amp;.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">BGH, Urteil vom\u00a017.8.2011 \u2013\u00a0I\u00a0ZR\u00a057\/09<\/a>)<\/strong>. <em>Es existieren daher keine proaktiven Pr\u00fcfpflichten<\/em>, also Pflichten vor Ver\u00f6ffentlichung der Bewertung. Stattdessen obliegen dem Portalbetreiber sog. reaktive Pr\u00fcfpflichten. Er muss somit auf eine Beanstandung reagieren und t\u00e4tig werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Pr\u00fcfungspflichten und Haftung erst ab Kenntnis<\/h2>\n\n\n\n<p>Eine Verantwortlichkeit des Portalbetreibers kann entstehen, wenn man ihn von einer m\u00f6glichen Rechtswidrigkeit einer Bewertung in Kenntnis setzt (<a href=\"http:\/\/juris.bundesgerichtshof.de\/cgi-bin\/rechtsprechung\/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=caa34ba0408436d94b9da07842e3e19a&amp;nr=58574&amp;anz=1&amp;pos=0&amp;Frame=4&amp;.pdf\">BGH, Urteil vom 25. Oktober 2011 \u2013 VI ZR 93\/10<\/a>). Auf eine Beanstandung hin muss der Portalbetreiber das Pr\u00fcfverfahren einleiten, wenn der Hinweis auf die Rechtswidrigkeit so konkret gefasst ist, dass der Rechtsversto\u00df auf der Grundlage der Behauptungen des Betroffenen unschwer \u2013 das hei\u00dft ohne eingehende rechtliche und tats\u00e4chliche \u00dcberpr\u00fcfung \u2013 bejaht werden kann. Diese Beanstandung sollte anwaltlich verfasst sein, andererseits riskiert man, dass das Pr\u00fcfverfahren \u00fcberhaupt nicht eingeleitet wird. Beanstandet man die Tatsache, dass der Bewerter \u00fcberhaupt kein Recht zu Bewertung hatte, da er mit dem bewerteten Unternehmen \u00fcberhaupt keinen Kontakt oder keine Erfahrung hatte, ist ein solcher Hinweis bereits ausreichend konkret (vgl. BGH, Urteil vom 1.3.2016, VI ZR 34\/15). Selbstverst\u00e4ndlich kann man auch die Unwahrheit von ge\u00e4u\u00dferten Tatsachen in der Bewertung beanstanden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Portalbetreiber muss Beanstandung und Bewertung pr\u00fcfen<\/h2>\n\n\n\n<p>Hat der betroffene Bewertete die Beanstandung hinreichend konkretisiert \u2013 m\u00f6glichst durch einen spezialisierten Anwalt \u2013 muss der Portalbetreiber das Pr\u00fcfverfahren einleiten. Hierzu muss er die Beanstandung des Bewerteten an den Verfasser der Bewertung weiterleiten. Dabei muss er den Bewerter dazu anhalten, zu seiner Bewertung und den Hintergr\u00fcnden Stellung zu nehmen, m\u00f6glichst unter Vorlage von Belegen wie z. B. Rechnungen. Reagiert der Portalbetreiber nicht innerhalb einer angemessenen Frist, gilt die Bewertung als rechtswidrig und ist zu l\u00f6schen (St\u00f6rerhaftung des Portalbetreibers)<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Verfasser muss ausreichend Stellung nehmen<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Bewertung gilt auch dann als rechtswidrig, wenn der Bewerter keine ausreichende Stellungnahme abgibt. Der Bewerter muss plausibel machen, dass es eine sachliche Grundlage f\u00fcr seine \u00c4u\u00dferungen oder Bewertungen gibt. Behauptet er Tatsachen, muss er hierzu eine Stellungnahme abgeben. \u00c4u\u00dfert er sich sogar ehrenr\u00fchrig \u00fcber den Bewerteten, muss er beweisen, dass die von ihm behaupteten Tatsachen stimmen. Bleibt eine ausreichende Stellungnahme aus, ist von der Berechtigung der Beanstandung auszugehen und die Bewertung ist ebenso zu l\u00f6schen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Portal \u00e4ndert Bewertung und haftet wie ein T\u00e4ter f\u00fcr die Bewertung<\/h2>\n\n\n\n<p>Der <a href=\"https:\/\/www.bewertungs-abwehr.de\/bgh-urteil-klinikbewertungen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">BGH hat in seinem Urteil \u201eklinikbewertung.de\u201c<\/a> entschieden, dass der Betreiber eines Bewertungsportals als T\u00e4ter haftet, wenn es die Bewertung nach einer Beanstandung ohne R\u00fccksprache mit dem Nutzer \u00e4ndert<\/p>\n\n\n\n<p>Fazit:<br>Um unserem Portal Unannehmlickeiten zu vermeiden und uns rechtlich abzusichern, speichern wir die bewerteten und beanstandeten Abschnitte in Form vom Screenshots &amp; Download der entsprechenden Texte, u,a. als html mit Quellenangabe um diese im Bedarfsfalle zur Vorlage bei entsprechenden Beh\u00f6rden vorlegen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Kostenlose Erstberatung nutzen<\/h2>\n\n\n\n<p>Wenn Sie eine <a href=\"https:\/\/www.bewertungs-abwehr.de\/google-rezension-loeschen-lassen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">negative Bewertung <\/a><a href=\"https:\/\/www.bewertungs-abwehr.de\/jameda-bewertung-loeschen-lassen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">entfern<\/a>t haben wollen, und sie sicher 100% sind die Bewertung sei ungerechtfertigt, rufen Sie uns einfach unter <strong>Telefon 0176 \u2013 46 52 1975<\/strong>\u00a0f\u00fcr eine kostenlose Erstberatung an.<br>Wir erl\u00e4utern dann mit Quellenangabe wie die Bewertung zustande kam.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><strong><em>Unbelehrbar?<\/em><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Sind sie der Meinung, die Beweise seien &#8222;gefakt&#8220;, und stellen ungerechtfertigt Anzeige, bedenken sie:<br><br> Im Falle, dass der Anzeigende vors\u00e4tzlich falsche Tatsachen gegen Sie behauptet, begeht er damit eine falsche Verd\u00e4chtigung. Diese Tat <strong>kann mit einer Freiheitsstrafe mit bis zu f\u00fcnf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Endfazit:<\/strong> <em>Erst<\/em> logisch, vern\u00fcnftig <strong>Nachdenken<\/strong>, dann <em>Handeln<\/em> &#8211; und das <em>richtig<\/em>.<\/p>\n\n\n\n<p>Liebe Gr\u00fc\u00dfe: <strong><em>Ihr Radio-Bewertung.de &#8211; Team<\/em><\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sich hier gefunden, negativ bewertet &amp; Wut im Bauch?Erst hier den folgenden Text zuende lesen, dann Hirn einschalten, vern\u00fcnftig \u00fcberlegen und erst dann handeln. Wann der Portalbetreiber f\u00fcr Eintr\u00e4ge haftet Hat man eine negative Internet-Bewertung erhalten, kennt man meist die Identit\u00e4t des Bewerters nicht. Praktisch w\u00e4re es, wenn man direkt den Portalbetreiber verantwortlich machen k\u00f6nnte. 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